Wer darf sich IT-Ingenieur/in nennen?
Die Frage, wer sich IT-Ingenieur nennen darf, ist in der Technologiebranche von großer Bedeutung, da es sowohl die Anerkennung fachlicher Kompetenz als auch die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards betrifft.
In den letzten Jahren habe ich eine zunehmende Diversifizierung in den Bezeichnungen für IT-Stellen beobachtet. Während es einst üblich war, von Programmierern und Webdesignern zu sprechen, scheint es heute, als würden alle unter den Sammelbegriff "Engineers" fallen. Was vielen jedoch nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass die Berufsbezeichnung "Engineer" nicht ohne Weiteres ins Deutsche übertragen werden kann.
In Deutschland ist es so, dass nicht jeder sich einfach als Ingenieur bezeichnen darf. Es bedarf sich einer entsprechenden Qualifikation. Obwohl eine Anerkennung durch eine Kammer nicht zwingend erforderlich ist, regeln die Ingenieursgesetze der einzelnen Bundesländer ausdrücklich, wer den Titel tragen darf und wer nicht. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, dass die Bezeichnung nicht nur eine Frage der Semantik ist, sondern auch eine Anerkennung der fachlichen Kompetenz und der Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben darstellt.
Welche Vorraussetzungen müssen für den Ingenieurtitel erfüllt sein?
Nach wie vor genießen deutsche Ingenieure, bzw. die deutsche Ingenieurausbildung, ein hohes Ansehen in der Welt. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Berufsbezeichnung verwendet werden darf:
- Studiendauer von mindestens drei Jahren
- technisch-ingenieurwissenschaftliche Studienqualifikation (B.Eng., M.Eng.)
- Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung in mindestens einem Bundesland
Achtung: Nicht alle Bachelor of Science (B.Sc.) sind technisch-ingenieurwissenschaftliche Studiengänge.
Quelle: VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.